Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall meldet sich oft schnell die gegnerische Versicherung – häufig mit dem Angebot, einen eigenen Gutachter zu schicken.
Viele Geschädigte fragen sich dann: Muss ich diesen Gutachter akzeptieren?
Die klare Antwort lautet: Nein.
Du hast als Unfallgeschädigter das Recht auf einen unabhängigen Gutachter deiner Wahl.
In diesem Ratgeber erklären wir dir, warum das so ist, wann Ausnahmen gelten und wie du finanzielle Nachteile vermeidest.
Grundsatz: Freie Gutachterwahl für Unfallgeschädigte
Wenn du keine Schuld am Unfall trägst, gilt:
👉 Du darfst einen unabhängigen KFZ-Gutachter deiner Wahl beauftragen.
❌ Du bist nicht verpflichtet, den Gutachter der Versicherung zu akzeptieren.
Dieses Recht ist gerichtlich anerkannt und dient deinem Schutz als Geschädigter.
Warum Versicherungen eigene Gutachter vorschlagen
Versicherungen verfolgen dabei ein klares Ziel:
- geringere Schadenhöhe
- kürzere Reparaturdauer
- niedrigere Wertminderung
- weniger auszuzahlende Positionen
➡️ Das spart der Versicherung Geld – nicht dir.
Ein Versicherungsgutachter handelt nicht unabhängig, sondern im Auftrag des Versicherers.
Welche Nachteile drohen beim Versicherungsgutachter?
Viele Geschädigte berichten von:
- zu niedrig angesetzten Reparaturkosten
- fehlender oder stark reduzierter Wertminderung
- gekürzter Reparaturdauer
- fehlendem Nutzungsausfall
- unrealistisch hohen Restwerten (bei Totalschaden)
➡️ Ergebnis: geringere Entschädigung
Wann ist ein Versicherungsgutachter zulässig?
Es gibt eine wichtige Ausnahme:
⚠️ Bagatellschaden
Liegt der Schaden unter ca. 750 €, kann:
- ein Kostenvoranschlag ausreichend sein
- ein Gutachten ggf. unverhältnismäßig sein
👉 Achtung:
Versicherungen stufen Schäden gerne als „Bagatelle“ ein – selbst wenn sie es nicht sind.
Wer bezahlt den unabhängigen Gutachter?
Ein häufiger Irrtum:
„Wenn ich selbst einen Gutachter beauftrage, muss ich ihn bezahlen.“
❌ Falsch.
✅ Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung die vollständigen Gutachterkosten.
👉 Du musst nicht in Vorleistung gehen.
Was ist mit Kostenvoranschlag statt Gutachten?
Auch hier gilt:
- Ein Kostenvoranschlag erfasst nicht:
- Wertminderung
- Nutzungsausfall
- Beweissicherung
- Totalschadenbewertung
➡️ Ein Kostenvoranschlag ersetzt kein Gutachten bei echten Unfallschäden.
So verhältst du dich richtig bei Kontakt durch die Versicherung
Wenn die Versicherung einen Gutachter schicken möchte:
✅ ruhig bleiben
✅ nichts zusagen
✅ freundlich, aber bestimmt ablehnen
Beispiel:
„Vielen Dank, ich beauftrage einen unabhängigen Gutachter meiner Wahl.“
Mehr musst du nicht erklären.
Warum ein unabhängiges Gutachten entscheidend ist
Ein unabhängiges Gutachten:
✔ dokumentiert den Schaden vollständig
✔ sichert alle Ansprüche ab
✔ ist rechtssicher & gerichtlich verwertbar
✔ verhindert Kürzungen
👉 Es ist die Grundlage für volle Entschädigung.
Digitale Gutachtenerstellung mit GUTAXX
Mit GUTAXX kannst du dein unabhängiges KFZ-Gutachten schnell & unkompliziert erstellen lassen:
- Schaden online melden
- Fotos per Smartphone hochladen
- Erstellung durch geprüfte Sachverständige
- Bundesweit anerkannt
- Kostenfrei für Geschädigte
👉 Kein Vor-Ort-Termin
👉 Kein Papierkram
👉 Maximale Absicherung gegenüber der Versicherung
Fazit: Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?
Nein.
Als Unfallgeschädigter hast du:
✔ freie Gutachterwahl
✔ Anspruch auf ein unabhängiges Gutachten
✔ Kostenübernahme durch die gegnerische Versicherung
❗ Den Gutachter der Versicherung zu akzeptieren kann bares Geld kosten.
👉 Jetzt Schaden melden & unabhängig absichern
Du hattest einen Unfall und willst kein Risiko eingehen?
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👉 Unverbindlich & kostenfrei für Geschädigte
Akte-ID: 120057-0011

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