Nach einem Verkehrsunfall stellt sich für viele Geschädigte schnell die Frage:
Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen – und wie lange darf ich ihn nutzen?

Die gute Nachricht:
👉 Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung in vielen Fällen die Mietwagenkosten.
Die schlechte:
❌ Viele Betroffene verzichten darauf oder erhalten nur einen Teil erstattet – oft aus Unwissenheit.

In diesem Ratgeber erklären wir dir klar & verständlich, wann dir ein Mietwagen zusteht, wie lange du ihn nutzen darfst und worauf du unbedingt achten solltest.

Wann habe ich Anspruch auf einen Mietwagen?

Ein Anspruch besteht, wenn:

  • dein Fahrzeug unfallbedingt nicht fahrbereit ist oder
  • die Nutzung nicht zumutbar ist
  • du keine Schuld am Unfall trägst

➡️ In diesem Fall muss die gegnerische Versicherung für die Mobilität sorgen.

Mietwagen oder Nutzungsausfall – du hast die Wahl

Als Geschädigter kannst du entscheiden:

🚗 Mietwagen

Die Versicherung übernimmt die Kosten für ein Ersatzfahrzeug.

💶 Nutzungsausfallentschädigung

Statt eines Mietwagens erhältst du:

  • eine tägliche Geldentschädigung
  • abhängig von Fahrzeugklasse & Dauer

👉 Beides gleichzeitig ist nicht möglich.

Wie lange darf ich den Mietwagen nutzen?

Die Mietdauer richtet sich nach:

  • der Reparaturdauer
  • oder bei Totalschaden: der Wiederbeschaffungsdauer

Typische Zeiträume:

  • Reparaturschaden: Reparaturzeit laut Gutachten
  • Totalschaden: ca. 10–14 Tage (inkl. Fahrzeugbeschaffung)

⚠️ Wichtig:
Die Versicherung erkennt nur nachvollziehbare Zeiträume an – am besten auf Basis eines Gutachtens.

Welche Fahrzeugklasse steht mir zu?

Grundsatz:
👉 Der Mietwagen muss der Klasse deines eigenen Fahrzeugs entsprechen.

Beispiele:

  • Kleinwagen → Kleinwagen
  • Mittelklasse → Mittelklasse
  • SUV → SUV

❌ Ein Upgrade wird in der Regel nicht übernommen.

Vorsicht: Diese Fehler kosten Geld

Viele Geschädigte verlieren Geld, weil sie:

  • ein zu teures Fahrzeug mieten
  • keinen Unfallersatztarif beachten
  • zu lange mieten ohne Nachweis
  • kein Gutachten vorlegen können

➡️ Ergebnis: Kürzungen oder Ablehnung durch die Versicherung

Mietwagen ohne Reparatur – geht das?

Ja, das ist möglich.

Auch wenn du:

  • dir den Schaden auszahlen lässt (fiktive Abrechnung)
  • oder später reparierst

➡️ besteht Anspruch auf Mietwagen oder Nutzungsausfall – wenn das Fahrzeug nicht nutzbar war.

Wer bezahlt den Mietwagen?

Bei einem unverschuldeten Unfall gilt:

✅ Die gegnerische Versicherung zahlt
❌ Du musst nicht in Vorleistung gehen, wenn korrekt abgerechnet wird

👉 Voraussetzung: saubere Dokumentation

Warum ein Gutachten beim Mietwagen entscheidend ist

Ein unabhängiges Gutachten legt fest:

  • Reparaturdauer
  • Nutzungsausfalltage
  • Schadenumfang
  • Fahrzeugklasse

➡️ Ohne Gutachten fehlt die Grundlage für:
❌ korrekte Mietdauer
❌ vollständige Kostenübernahme

Digitale Gutachtenerstellung mit GUTAXX

Mit GUTAXX erhältst du schnell und unkompliziert ein vollwertiges KFZ-Gutachten – auch als Basis für deinen Mietwagenanspruch:

  • Schaden digital melden
  • Fotos per Smartphone hochladen
  • Erstellung durch geprüfte Sachverständige
  • Bundesweit anerkannt
  • Kostenfrei für Geschädigte

👉 Kein Vor-Ort-Termin
👉 Kein Papierkram
👉 Maximale Absicherung gegenüber der Versicherung


Fazit: Mietwagen nach Unfall – Anspruch & Dauer

Nach einem unverschuldeten Unfall hast du klare Rechte:

✔ Anspruch auf Mietwagen oder Nutzungsausfall
✔ Nutzung für die erforderliche Dauer
✔ Kostenübernahme durch die Versicherung

❗ Voraussetzung ist eine saubere Schadenbewertung – idealerweise durch ein unabhängiges Gutachten.


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Du hattest einen Unfall und bist unsicher, ob dir ein Mietwagen zusteht?

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Akte-ID: 120057-0015

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