Nach einem Verkehrsunfall stellt sich für viele Geschädigte schnell die Frage:
Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen – und wie lange darf ich ihn nutzen?
Die gute Nachricht:
👉 Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung in vielen Fällen die Mietwagenkosten.
Die schlechte:
❌ Viele Betroffene verzichten darauf oder erhalten nur einen Teil erstattet – oft aus Unwissenheit.
In diesem Ratgeber erklären wir dir klar & verständlich, wann dir ein Mietwagen zusteht, wie lange du ihn nutzen darfst und worauf du unbedingt achten solltest.
Wann habe ich Anspruch auf einen Mietwagen?
Ein Anspruch besteht, wenn:
- dein Fahrzeug unfallbedingt nicht fahrbereit ist oder
- die Nutzung nicht zumutbar ist
- du keine Schuld am Unfall trägst
➡️ In diesem Fall muss die gegnerische Versicherung für die Mobilität sorgen.
Mietwagen oder Nutzungsausfall – du hast die Wahl
Als Geschädigter kannst du entscheiden:
🚗 Mietwagen
Die Versicherung übernimmt die Kosten für ein Ersatzfahrzeug.
💶 Nutzungsausfallentschädigung
Statt eines Mietwagens erhältst du:
- eine tägliche Geldentschädigung
- abhängig von Fahrzeugklasse & Dauer
👉 Beides gleichzeitig ist nicht möglich.
Wie lange darf ich den Mietwagen nutzen?
Die Mietdauer richtet sich nach:
- der Reparaturdauer
- oder bei Totalschaden: der Wiederbeschaffungsdauer
Typische Zeiträume:
- Reparaturschaden: Reparaturzeit laut Gutachten
- Totalschaden: ca. 10–14 Tage (inkl. Fahrzeugbeschaffung)
⚠️ Wichtig:
Die Versicherung erkennt nur nachvollziehbare Zeiträume an – am besten auf Basis eines Gutachtens.
Welche Fahrzeugklasse steht mir zu?
Grundsatz:
👉 Der Mietwagen muss der Klasse deines eigenen Fahrzeugs entsprechen.
Beispiele:
- Kleinwagen → Kleinwagen
- Mittelklasse → Mittelklasse
- SUV → SUV
❌ Ein Upgrade wird in der Regel nicht übernommen.
Vorsicht: Diese Fehler kosten Geld
Viele Geschädigte verlieren Geld, weil sie:
- ein zu teures Fahrzeug mieten
- keinen Unfallersatztarif beachten
- zu lange mieten ohne Nachweis
- kein Gutachten vorlegen können
➡️ Ergebnis: Kürzungen oder Ablehnung durch die Versicherung
Mietwagen ohne Reparatur – geht das?
Ja, das ist möglich.
Auch wenn du:
- dir den Schaden auszahlen lässt (fiktive Abrechnung)
- oder später reparierst
➡️ besteht Anspruch auf Mietwagen oder Nutzungsausfall – wenn das Fahrzeug nicht nutzbar war.
Wer bezahlt den Mietwagen?
Bei einem unverschuldeten Unfall gilt:
✅ Die gegnerische Versicherung zahlt
❌ Du musst nicht in Vorleistung gehen, wenn korrekt abgerechnet wird
👉 Voraussetzung: saubere Dokumentation
Warum ein Gutachten beim Mietwagen entscheidend ist
Ein unabhängiges Gutachten legt fest:
- Reparaturdauer
- Nutzungsausfalltage
- Schadenumfang
- Fahrzeugklasse
➡️ Ohne Gutachten fehlt die Grundlage für:
❌ korrekte Mietdauer
❌ vollständige Kostenübernahme
Digitale Gutachtenerstellung mit GUTAXX
Mit GUTAXX erhältst du schnell und unkompliziert ein vollwertiges KFZ-Gutachten – auch als Basis für deinen Mietwagenanspruch:
- Schaden digital melden
- Fotos per Smartphone hochladen
- Erstellung durch geprüfte Sachverständige
- Bundesweit anerkannt
- Kostenfrei für Geschädigte
👉 Kein Vor-Ort-Termin
👉 Kein Papierkram
👉 Maximale Absicherung gegenüber der Versicherung
Fazit: Mietwagen nach Unfall – Anspruch & Dauer
Nach einem unverschuldeten Unfall hast du klare Rechte:
✔ Anspruch auf Mietwagen oder Nutzungsausfall
✔ Nutzung für die erforderliche Dauer
✔ Kostenübernahme durch die Versicherung
❗ Voraussetzung ist eine saubere Schadenbewertung – idealerweise durch ein unabhängiges Gutachten.
👉 Jetzt Schaden melden & Anspruch sichern
Du hattest einen Unfall und bist unsicher, ob dir ein Mietwagen zusteht?
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Akte-ID: 120057-0015

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